Kampf gegen Rechtsextremismus
Unsere Demokratie steht massiv unter Druck. Die größte Gefahr geht vom Rechtsextremismus aus. Völkisches Denken, Hetze gegen Minderheiten und Andersdenkende sowie zunehmende Gewaltbereitschaft sind eine Gefahr für uns alle. All das verkörpert in den Parlamenten die rechtextreme und verfassungsfeindliche AfD. Die Sozialdemokratie stellt sich gegen jede Form von Menschenhass, Rassismus und Diskriminierung. Wir wehren uns mit allen politischen und rechtsstaatlichen Mitteln gegen Rechtsextremismus. Das Grundgesetz gibt uns das Recht und Verpflichtung dazu. Wir stehen außerdem fest an der Seite aller Demokratinnen und Demokraten, die ebenfalls politisch oder zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus kämpfen.
Um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu stärken, fordere ich:
- Stärkung der Erinnerungskultur in den Kommunen: Einrichtungen und Bündnisse, die sich für das Gedenken an die Schrecken der NS-Zeit einsetzen, sollten für ihre Arbeit ausreichende finanzielle Mittel von Bund und Ländern garantiert bekommen.
- Schutz von Ehrenamtlichen und Lokalpolitikerinnen: Die Bedrohung von rechts gegenüber Ehrenamtlichen und Kommunalpolitikern nimmt zu. Deshalb müssen politisch motivierte Übergriffe gegenüber Wahlkämpferinnen oder Kandidierende härter geahndet werden.
- Politische Bildung stärken: Angebote für politische Bildung im öffentlichen Raum sowie an Schulen, Hochschulen und in Betrieben müssen stärker gefördert werden, z.B. an einem bundesweiten Aktionstag gegen Rechtsextremismus.
- Bekämpfung rechtsextremer Netzwerke und Vereinigungen: Wer gegen Verfassungsprinzipien wie die Menschenwürde verstößt, dem muss die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Besonders extreme Fälle wie die Jungen Alternative und die Identitären Bewegung müssen mit Vereinigungsverboten bekämpft werden.
- Entzug öffentlicher Gelder für AfD-Büros mit Mitarbeitenden aus der rechtsextremen Szene im Bundestag und in den Landtagen. Wir finanzieren mit Steuergeld nicht die Arbeit von Verfassungsfeinden in unseren Parlamenten! Dasselbe gilt für die Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
- AfD-Verbotsverfahren: Die AfD ist eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Sie verstößt gegen verfassungsrechtliche Prinzipien wie den Schutz der Menschenwürde und bedroht die Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit. Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer stärker radikalisiert. Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann dieser Bedrohung entgegenwirken.
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